Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 legt fest, dass die Sicherheitsdatenblätter in einer Amtssprache des/der Mitgliedsstaates/n vorgelegt werden müssen, in dem die Stoffe oder die Zubereitungen in Verkehr gebracht werden.
Geben Sie die Sicherheitsdatenblätter auch an alle Personen in Ihrem Hause weiter, die für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie für den Umgang mit den Produkten verantwortlich sind. Falls Sie die Produkte weiter vertreiben, sind Sie verpflichtet, die Informationen in Form der Sicherheitsdatenblätter an Ihre Kunden weiter zu geben.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Chemieprodukte nur in den Ländern verwendet werden können, in denen die Sprache der Etikettierung der jeweiligen Amtssprache entspricht und diese dort registriert sind.