Gießharze, Metallkleber, Schnellreiniger, Rostlöser, Lecksuchspray, Anreißfarbe, Trennmittel, Öle u. Fette
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 legt fest, dass die Sicherheitsdatenblätter in einer Amtssprache des/der Mitgliedsstaates/n vorgelegt werden müssen, in dem die Stoffe oder die Zubereitungen in Verkehr gebracht werden.
Falls Sie die Produkte weiter vertreiben, sind Sie verpflichtet, die Informationen in Form der Sicherheitsdatenblätter an Ihre Kunden weiter zu geben.
Geben Sie die Sicherheitsdatenblätter auch an alle Personen in Ihrem Hause weiter, die für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz sowie für den Umgang mit den Produkten verantwortlich sind.